Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen von BEKA Facility Management.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von BEKA Facility Management, Rechtsform ergänzen, gegenüber Kunden, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Leistungen umfassen insbesondere Objektbetreuung, Gebäudeservice, Hausmeisterservice, Pflege von Allgemeinflächen, einfache Objektkontrollen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Vertragspartner ist:
BEKA Facility Management
Rechtsform ergänzen
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Deutschland
Telefon: +49 XXX XXXXXXXX
E-Mail: info@beka-facility.de
Angebote von BEKA Facility Management sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger nachweisbarer Form annimmt oder wenn BEKA Facility Management mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten Leistungsbeschreibung.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet BEKA Facility Management keine bestimmten wirtschaftlichen oder optischen Endergebnisse, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, können gesondert berechnet werden.
Der Kunde stellt sicher, dass BEKA Facility Management die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Schlüssel, Ansprechpartner und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig erhält.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Informationen, fehlenden Zugang oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.
Termine und Ausführungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Termine gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von BEKA Facility Management liegen, insbesondere Wetter, Krankheit, Verkehr, fehlender Zugang zum Objekt oder höhere Gewalt, können sich Termine entsprechend verschieben.
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von z. B. 7 / 10 / 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. BEKA Facility Management ist berechtigt, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, zum Beispiel laufender Objektbetreuung oder Gebäudeservice, ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, können laufende Verträge mit einer Frist von z. B. 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
Berechtigte Beanstandungen werden nach Möglichkeit zeitnah geprüft und behoben. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
BEKA Facility Management haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BEKA Facility Management nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel werden sorgfältig behandelt und nur zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.
Der Verlust oder die Beschädigung von Zugangsmitteln ist unverzüglich mitzuteilen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
BEKA Facility Management ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
BEKA Facility Management bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von BEKA Facility Management.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: /datenschutz
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen einzelner Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen.